Kosten
Im notariellen Bereich darf ausschließlich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) abgerechnet werden. Kostenvereinbarungen, die davon abweichen, sind unzulässig.
Im anwaltlichen Bereich gilt das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Hierzu kann eine abweichende Honorarvereinbarung geschlossen werden.
Im Verfahren der Mediation und kooperativen Praxis sowie im Bereich der anwaltlichen Beratung rechnen wir nach Zeitaufwand ab.
Haben Sie dazu Fragen, sprechen Sie uns gerne an.
Wir beraten Sie gerne
KASIKCI & KOLLEGEN
Rechtsanwälte und Notarin
Darmstädter Straße 19
63225 Langen
Tel.: 06103/23057 und 23058
kanzlei@ra-notarin.de
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